Reitbuch

Ponyerlebnis mit Zita

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Ponyerlebnis mit Zita

§ 1 Stallregeln

  1. Alle Reitschüler müssen während der FEBS®-Stunden oder GRIPS®-Stunden einen Reithelm nach gültiger Euronorm sowie festes, geschlossenes Schuhwerk tragen (keine Sandalen!!!). Die Kleidung muss für das Reiten geeignet sein, das heißt körpernah und bequem ohne dicke Nähte und flatternde Stoffe.
  2. Der Paddock wird nur in Begleitung der Reitpädagogin betreten. Auch nicht, um den Paddock in Richtung Putzplatz/Auto zu überqueren. Die Kinder betreten die Anlage nur durch das Gartentor in der Schützenstraße.
  3. Die Ponies werden nicht ohne Erlaubnis der Reitpädagogin gefüttert. Allerdings darf trockenes Brot, Äpfel, Karotten o.ä. mitgebracht werden, welche nach der Unterrichtseinheit aus einer Schüssel dem Pony gefüttert werden. Die Reitpädagogin bestimmt jedoch über die Menge der „Leckerlis“, damit die Gesundheit des Ponies nicht gefährdet wird.
  4. Die Kinder sind pünktlich zur Unterrichtseinheit zu bringen und auch danach wieder pünktlich abzuholen.
  5. Die Reitpädagogin bestimmt die Auswahl des Ponys für das jeweilige Kind. Wenn es möglich ist, wird sie dabei Rücksicht auf die Wünsche des Kindes nehmen. Manchmal ist dies jedeoch aufgrund von Stundenplanung und/oder der Gesundheit der Ponys nicht möglich.
  6. Jede Reiteinheit beginnt mit der Vorbereitung (Putzen, Satteln) des Ponys. Diese ist Teil der Unterrichtseinheit und des pädagogischen Konzeptes. Dafür wird das Pony gemeinsam mit der Reitpädagogin vom Paddock geholt (es sei denn es steht schon am Putzplatz bereit). Kinder ab 10 dürfen in Ausnahmefällen und nur nach Aufforderung durch die Reitpädagogin das Pony alleine vom Paddock holen und zum Putzplatz führen.

§ 2 Unwiderrufliche Haftungsausschlusserklärung

Es wird darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Pferden ein erhöhtes Risiko zur Folge hat, das bei der Ausübung des Reitsportes und bei der Pflege des Pferdes in Kauf genommen werden muss. Man darf bei dem Umgang mit dem Pferd nie darauf vergessen, dass es sich bei einem Pferd um ein Tier handelt, das deutlich stärker ist als wir (auch so ein kleines Pony wie Cosimo). Darüber hinaus handelt das Pferd selbstständig denkend und bildet daher immer ein gewisses Risiko, das zwar mit guter Erziehung und Ausbildung reduziert wird, aber nie zu 100% ausgeschaltet werden kann. Das Pferd kann beim Putzen dem Kind auf die Zehen treten, oder auch beim Reiten das Kind aus dem Sattel werfen. Das lässt sicht trotz umsichtiger Arbeit der Reitpädagogin nicht immer verhindern.

Die Reitpädagogin weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit den FEBS®-Stunden bzw. Reitstunden geschehen, die Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden (u.a. Personenschaden) auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder einer groben Pflichtverletzung auf Seiten der Reitpädagogin beruht. Die Haftung für Schäden an Ausrüstungsgegenständen wird nicht übernommen.

Der Teilnehmer versichert, dass er mit dem ihm anvertrauten Lehrpferd sorgsam umgeht und auch die Ausrüstung pfleglich behandelt.

§ 3 Themen der Unterrichtseinheiten

Die Reitpädagogin entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die Inhalte der Lehreinheit. Darüber hinaus wird bei den Themen des Unterrichts auch die Verfassung und Laune des Pferdes und des Reitschülers miteinbezogen, sodass gelegentlich der Unterricht spontan abgeändert und angepasst wird. Auch das Wetter spielt bei der Unterrichtsgestaltung eine Rolle, sodass es in seltenen Fällen vorkommen kann, dass bei großer Kälte, ebenso bei großer Hitze statt einer praktischen Stunde eine Theorieeinheit abgehalten wird.

§ 4 Verwendung von Fotos

Bei den Unterrichtseinheiten kann es vorkommen, dass die Reitpädagogin oder ein Helfer Fotos von den Kindern aufnehmen, wobei möglichst darauf geachtet wird, dass die Kinder so fotografiert werden, dass sie nicht erkennbar sind. Diese Fotos werden bei Bedarf zu Werbezwecken (Flyer, Plakate) bzw. auf Facebook oder Instagram verwendet.

Sollte der Teilnehmer auf den Fotos erkennbar sein, muss die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten erfolgen, dass das Foto zu Werbezwecken verwendet werden kann. Diese Erlaubnis für die Verwendung von Fotos von folgendem Kind:

 
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(Name des Kindes)

wird erteilt/nicht erteilt (Nichtzutreffendes bitte streichen). Bei der Veröffentlichung des Fotos erfolgt keine Namensnennung des Kindes/der Kinder.

Die Reitpädagogin versichert, dass die Daten der Kinder nicht an Dritte weitergegeben werden und entsprechend verwahrt werden. Sind die Kinder keine Kunden mehr, werden die Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist umgehend vernichtet.

Die Eltern sind damit einverstanden, dass WhatsApp (wenn vorhanden) oder ander SMS-Dienste zur Kontaktaufnahme verwendet werden.

Bei Minderjährigen ist die Unterschrift BEIDER Erziehungsbereichtigten erforderlich. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichtspflicht entlassen.

 
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Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten)